Impressum

Offenlegungspflicht Nach Mediengesetz

In Österreich: die Betreibenden einer Website gelten grundsätzlich als Medieninhaber·in, sofern die Person über die Inhalte bestimmt. Laut § 1 Abs 1 Z 5 Mediengesetz.

Das Mediengesetz, umgangssprachlich geläufig als Impressum, schreibt für Websites Offenlegungspflichten vor, die sich je nach dem jeweiligen Inhalt der Website unterscheiden. Es wird zwischen „großen“ und „kleinen“ Websites unterschieden.

Beispiel der WKO:

Kleine Websites weisen keinen Informationsgehalt auf, der geeignet ist, die Meinungsbildung zu beeinflussen.

Der Webshop einer kleinen Tischlerei, die ausschließlich für ihre eigenen Produkte sowie Dienstleistungen wirbt, ist als eine „kleine Website zu klassifizieren.

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz
Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich:
Max Mustermann
1130 Wien

Große Websites vermitteln meinungsbildende Inhalte und weisen einen Informationsgehalt auf.

Werden über diese Werbung hinaus meinungsbildende Inhalte geteilt, z.B. Kritik an bestimmten Holzsorten, so ist die Website als groß“ zu klassifizieren.

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz
Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich:
Max Mustermann
Wurmbaumweg 1
1130 Wien

Offenlegungspflicht Nach E-Commerce-gesetz

Laut E-Commerce-Gesetz muss für kommerzielle Websites eine „ladungsfähige“ Adresse, d.h. die persönliche Zustellbarkeit von behördlichen bzw. gerichtlichen Schriftstücken muss möglich sein. Es muss die geografische Anschrift (Niederlassung der Dienstanbieter), einschließlich der E-Mail-Adresse angeführt werden.

Max Mustermann
Wurmbaumweg 1
1130 Wien
max[ɛt]mustermann.at

Du kannst eine ladungsfähige Adresse mieten, wenn deine private Adresse nicht angeben werden soll. Von dort wird die Post zu dir weitergeschickt.

Wichtig

Die E-Commerce-Richtlinie gilt für alle kommerziellen Websites, d.h. ob Waren in einem Online Shop verkauft werden oder die eigene Kunst nur als Portfolio präsentiert wird. Wenn ich nach einer Kontaktaufnahme ein Produkt oder eine Dienstleistung käuflich erwerben kann, ist die Website als kommerziell einzustufen.

Die Offenlegungspflichten nach dem Mediengesetz gilt für alle Websites, ob privat oder kommerziell.

Achtung

Alle Angaben ohne Gewähr!